Rechtsgebiete

 

Internationale Mobilität & Staatsangehörigkeitsrecht

Internationale Mobilität ist heute ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Unternehmen und hochqualifizierte Fachkräfte.

Die Kanzlei bietet strategische Rechtsberatung bei der rechtssicheren Gestaltung grenzüberschreitender Mobilität sowie bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragestellungen im europäischen Kontext.

Der Fokus liegt auf strukturierten, nachhaltigen und rechtssicheren Lösungen für internationale Aufenthalts- und Arbeitsmodelle.

 

Für Fachkräfte und internationale Mandanten

Die Kanzlei berät qualifizierte Fachkräfte und internationale Mandanten bei der rechtlichen Strukturierung ihrer Mobilität sowie in komplexen staatsangehörigkeitsrechtlichen Konstellationen.

Der Schwerpunkt liegt auf strategischen und rechtssicheren Lösungen in den Bereichen Aufenthalt, Integration und Staatsangehörigkeit im europäischen Umfeld.

 

Vertretung vor deutschen Behörden und Gerichten

Die Kanzlei begleitet Mandanten während des gesamten Verfahrens von der rechtlichen Erstberatung und strategischen Vorbereitung bis zur Vertretung gegenüber deutschen Behörden, Institutionen und Gerichten in ganz Deutschland.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere die rechtliche Begleitung komplexer aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Verfahren, die Kommunikation mit den zuständigen Behörden sowie die Wahrung und Durchsetzung der Rechte und Interessen der Mandanten gegenüber der Verwaltung und den zuständigen Verwaltungsgerichten.

Hierzu gehören insbesondere Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen sowie Untätigkeitsklagen bei unangemessenen Verfahrensverzögerungen.

Tätigkeitsbereiche

• Internationale Mobilität und Aufenthaltsrecht für Unternehmen, Fachkräfte und Familien

• Visumverfahren in sämtlichen Kategorien

• Familiennachzug und Ehegattennachzug nach Deutschland

• Aufenthalts- und Visastrategien für internationale Fachkräfte

• Fachkräfteeinwanderung

• Blaue Karte EU (EU Blue Card)

• Chancenkarte

• Ausbildungs- und Studienvisa

• Nationale Visa und langfristige Aufenthaltsverfahren

• Erteilung, Verlängerung und Sicherung von Aufenthaltstiteln

• Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltsrecht

• Staatsangehörigkeitsrecht und Mehrstaatigkeit im internationalen Kontext

• Einbürgerungsverfahren und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in unterschiedlichen gesetzlichen Konstellationen

• Doppelte Staatsangehörigkeit als strategisches Instrument im internationalen Kontext

• Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit in grenzüberschreitenden Fällen

• Staatsangehörigkeitsrechtliche Fragestellungen mit internationalem Bezug

• Entsendung und Relocation von Führungskräften und hochqualifizierten Fachkräften

• Strukturierung grenzüberschreitender Arbeits- und Aufenthaltsmodelle

• Koordination rechtlicher Verfahren zwischen verschiedenen Jurisdiktionen

• Vertretung gegenüber deutschen Behörden und Verwaltungsgerichten

• Rechtsbehelfe und Untätigkeitsklagen bei Verfahrensverzögerungen

 

 

 

Strafrecht mit internationalem Bezug

Internationale Strafverfahren erfordern eine frühzeitige strategische Analyse, eine effiziente Verfahrenskoordination und eine konsequente Wahrung der Rechte der Betroffenen.

Die Kanzlei begleitet Mandanten von Beginn an bei strafrechtlichen Sachverhalten mit internationalem Bezug und koordiniert die rechtliche Betreuung in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Strafverteidigern in Deutschland. Ziel ist die Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung nationaler und grenzüberschreitender Aspekte des Verfahrens.

Tätigkeitsbereiche

• Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht

• Delikte gegen Leben und Gesundheit

• Steuerstrafrecht und Betrug

• Verkehrsstrafrecht

• Internationale Strafverfahren

• Grenzüberschreitende strafrechtliche Sachverhalte

• Rechtliche Begleitung im Ermittlungsverfahren

• Kommunikation und Koordination mit Behörden, Gerichten und Verfahrensbeteiligten

• Internationale Rechtshilfe und Verfahrenskoordination

 

Arbeitsrecht mit internationalem Bezug

Internationale Arbeitsverhältnisse erfordern eine fundierte rechtliche Analyse sowie die Berücksichtigung grenzüberschreitender arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

Die Kanzlei berät und begleitet Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Sachverhalten mit internationalem Bezug. Ziel ist die Entwicklung rechtssicherer und wirtschaftlich tragfähiger Lösungen unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Rahmenbedingungen.

Tätigkeitsbereiche

• Kündigung und Kündigungsschutz

• Abfindungsverhandlungen

• Arbeitsverträge und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

• Aufhebungsverträge

• Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz

• Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse

• Entsendung von Arbeitnehmern und internationale Mitarbeitereinsätze

• Arbeitsrechtliche Begleitung internationaler Fachkräfte und Führungskräfte

• Beratung zu Beschäftigung, Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang

• Internationales Arbeitsrecht

• Koordination arbeitsrechtlicher Fragestellungen zwischen verschiedenen Jurisdiktionen

 

Erbrecht mit internationalem Bezug

Das Erbrecht gewinnt insbesondere in internationalen Konstellationen zunehmend an Bedeutung.

Ich berate bei der Planung von Nachlässen sowie bei internationalen Erbfällen und gewährleiste eine rechtssichere und effiziente Abwicklung.

Die Kanzlei begleitet Mandanten bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten und koordiniert die rechtliche Abwicklung zwischen verschiedenen Rechtsordnungen, Behörden und beteiligten Institutionen.

Tätigkeitsbereiche

• Nachlassabwicklung mit und ohne Testament

• Testamente und Erbverträge

• Erbstreitigkeiten

• Internationale Nachlassverfahren

• Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

• Grenzüberschreitende Erbfälle

• Koordination internationaler Nachlassverfahren

• Rechtsnachfolge bei Vermögenswerten in verschiedenen Staaten

 

 

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