DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT

Das Thema der doppelten Staatsangehörigkeit zwischen Peru und Deutschland sowie mit anderen Ländern, bei denen entsprechende Konstellationen bereits vor dem Jahr 2013 bestanden, war lange Zeit ein Tabuthema. Dank der Initiativen der Zivilgesellschaft und unserer langjährigen beruflichen Erfahrung in der Beratung von Migrantinnen und Migranten sowie binationalen Paaren auf internationaler Ebene sind wir heute in der Lage, unseren Mandantinnen und Mandanten eine umfassende und ganzheitliche Beratung zu diesem Themenbereich anzubieten.

 

In diesem Zusammenhang ist eine professionelle rechtliche Beratung besonders wichtig, da die zu treffenden Entscheidungen nicht nur persönliche Interessen betreffen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Familie haben können. Informieren Sie sich daher umfassend über die Vorteile der Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit von Geburt sowie insbesondere über den Einbürgerungsprozess zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ebenso beraten wir zu den verschiedenen Möglichkeiten der Visumerteilung in Deutschland.

 

 

Die Kanzlei Abogada Pérez LL.M. (LMU München) bietet seit dem Jahr 2013 qualifizierte rechtliche Beratung und Dienstleistungen mit nachgewiesener und anerkannter Erfahrung an.

 

Kontaktieren Sie mich für eine maßgeschneiderte internationale Rechtsberatung.


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Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz muss modernisiert werden.
Deutschland ist ein modernes Einwanderungsland. Mehr als 11.000 Peruaner*innen
haben hier ihre Heimat gefunden, ihre Familien gegründet und verdienen Ihren
Lebensunterhalt. Im Gegenzug gibt es ungefähr 12.000 Deutsche in Peru. Auf beiden
Seiten kommt es auf der juristischen Ebene zu schwierigen und belastenden Situationen,
weil die für sie gültigen Rechtsordnungen ihrer persönlichen Lage und der
gesellschaftlichen Realität nicht angepasst sind.
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