Zuwanderung nach Deutschland
Sie würden gerne in Deutschland leben und arbeiten? Sie haben einen Hochschulabschluss? Und bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot?
Sie sind ein Unternehmen mit Betriebstätigkeit in Deutschland und würden gerne einen ausländischen Bewerber einstellen, wissen jedoch nicht, wie Sie am einfachsten zum Ziel kommen bzw. scheuen den Aufwand?
Wir helfen Ihnen, möglichst schnell und unkompliziert den nötigen Aufenthaltstitel zu bekommen. Wir haben 15 Jahre Erfahrung mit dem deutschen Aufenthaltsrecht und sind auf alle Bereiche spezialisiert, die langfristig mit der Zuwanderung nach Deutschland in Zusammenhang stehen – vor der ersten Einreise bis zur Einbürgerung.
Blaue Karte EU
Als Pendant zur US-amerikanischen Green Card hat der Rat der Europäischen Union die Einführung der Blue Card (Blaue Karte EU) beschlossen, um den Raum der Europäischen Mitgliedstaaten für qualifizierte Zuwanderer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union attraktiver zu machen.
Schon bisher gab es die Möglichkeit für Drittstaatsangehörige nach fünfjährigem Aufenthalt und Erwerb eines Daueraufenthalts in einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zu wechseln. Mit der Blauen Karte wird die Flexibilität erhöht, da bereits nach 18 Monaten ein Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat unter Anrechnung der Aufenthaltszeiten im bisherigen Staat zur Erlangung des unbefristeten Aufenthaltsrechts möglich wird.
Mit der Richtlinie 2009/50/EG des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2009 „über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung“ – Hochqualifizierten-Richtlinie - wurden die Grundlagen für die Blaue Karte EU auf europäischer Ebene geschaffen. Diese Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.08.2012 in nationales Recht umgesetzt.
Einige Vorteile
Neben der erleichterten Weiterwanderung in andere Mitgliedstaaten der EU bietet die Blaue Karte EU:
Haben Sie Zweifel, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Auch wenn Sie die genannten Bedingungen nicht alle erfüllen sollten, gibt es Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für eine dem Hochschulabschluss angemessene Tätigkeit bei geringerem Gehalt. Auch als Forscher können Sie leicht einen Aufenthaltstitel bekommen. Mit besonderer Qualifizierung ist es sogar möglich, unmittelbar die unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Und sollten Sie noch keinen Arbeitgeber gefunden haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Stellensuche erteilt werden.
Beratung und Vertretung
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten und vertreten Sie gerne. Es können Gespräche auch in Englisch, Spanisch und Französisch geführt werden.
Wir vertreten Sie als Antragsteller/in oder einstellendes Unternehmen gegenüber allen Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen im Bundesgebiet und helfen auch bei der Beschaffung des oftmals erforderlichen Einreisevisums bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten weltweit.
Kontakt
Marin Rasso Scheid, Rechtsanwalt
Nibelungenstraße 15 a
80639 München
Tel.: +49-89-540 465 90
Fax: +49-89-540 465 911
E-Mail : perez@kanzlei-scheid.de
E-Mail: info@kanzlei-scheid.de
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